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   BVerwG, 06.07.1998 - 8 B 52.98   

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BVerwG, 06.07.1998 - 8 B 52.98 (https://dejure.org/1998,17797)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1998 - 8 B 52.98 (https://dejure.org/1998,17797)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1998 - 8 B 52.98 (https://dejure.org/1998,17797)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz - Voraussetzungen der Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1998 - 8 B 52.98
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem sachlichen Recht, nicht dem Verfahrensrecht zuzuordnen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62 S. 7 sowie Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271, 272) [BVerwG 19.01.1990 - 4 C 28/89].

    Das kann namentlich der Fall sein, wenn der bei der richterlichen Überzeugungsbildung auftretende Verstoß gegen Denkgesetze einen Indizienbeweis betrifft (vgl. Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1998 - 8 B 52.98
    Schließlich hat die Beschwerde im Hinblick auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) keine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Rechtsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert (vgl. zu diesen Voraussetzungen etwa BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1998 - 8 B 52.98
    Das genügt den Zulassungsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 ).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1998 - 8 B 52.98
    Eine Abweichung ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. etwa Beschluß vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 8 B 98.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge des Verstoßes gegen Denkgesetze

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1998 - 8 B 52.98
    Ein Verstoß gegen Denkgesetze im Tatsachenbereich setzt voraus, daß nach dem Sachverhalt nur eine Schlußfolgerung möglich ist, die das Gericht jedoch nicht gezogen hat (vgl. Beschluß vom 24. Mai 1996 - BVerwG 8 B 98.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 270 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1998 - 8 B 52.98
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem sachlichen Recht, nicht dem Verfahrensrecht zuzuordnen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62 S. 7 sowie Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271, 272) [BVerwG 19.01.1990 - 4 C 28/89].
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 06.07.1998 - 8 B 52.98
    Schließlich hat die Beschwerde im Hinblick auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) keine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Rechtsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert (vgl. zu diesen Voraussetzungen etwa BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.06.1973 - VI CB 10.73

    Ordnungsgemäße Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1998 - 8 B 52.98
    Der Darlegungspflicht des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO muß bis zum Ende der Beschwerdebegründungsfrist (§ 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO) genügt sein (stRspr des BVerwG, vgl. etwa Beschluß vom 20. Juni 1973 - BVerwG VI CB 10.73 - Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 17 ).
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